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Was tut das Parlament?

Erklärvideo "Die Aufgaben des Parlaments"

Die Aufgaben des Parlaments

Das Parlament berät und beschliesst hauptsächlich Gesetze. Weiter wählt es die sieben Mitglieder des Bundesrates, die Bundesrichterinnen oder Bundesrichter sowie den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin und kontrolliert den Bundesrat und die Bundesgerichte.

Um ein Gesetz zu verabschieden (beschliessen), müssen Ständerat und Nationalrat immer gleicher Meinung sein. Das bedeutet also, dass Nationalrat und Ständerat immer die gleichen Geschäfte (Themen) behandeln, auch wenn sie meistens getrennt voneinander darüber diskutieren.

Der Weg zu einem Gesetz ist komplex und kann Jahre dauern. Im nachfolgenden PDF aus der Publikation «Der Bund kurz erklärt» ist der Ablauf von der Initialisierung, über die parlamentarische Phase bis hin zur Abstimmung und Inkrafttreten übersichtlich dargestellt.

Weitere Aufgaben

  • Es pflegt die Beziehung zu ausländischen Parlamenten.

  • Es diskutiert und entscheidet, wie viel Geld der Bund innerhalb eines Jahres ausgeben darf.

  • Es pflegt die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen.

  • Es ist verantwortlich für Verträge, für deren Abschluss nicht der Bundesrat zuständig ist.

Das Parlament übt die damit oberste gesetzgebende Gewalt in der Schweiz aus. Mit "Gewalt" ist natürlich keine echte Gewalt gemeint! Es bedeutet nur, dass das Parlament die oberste Behörde der Schweiz ist. Das letzte Wort hat immer das Volk. Über Änderungen der Bundesverfassung müssen die Schweizer Stimmberechtigten immer abstimmen.

Mit der "Volksinitiative" kann das Schweizer Volk eigene Vorschläge zu Verfassungsänderungen einbringen. Mit einem "Referendum" kann es darüber hinaus zu Gesetzesänderungen oder neuen Gesetzen eine Volksabstimmung verlangen. Mehr über das Referendum und die Volksinitiative erfährst du über die unten aufgeführten Links.

Weitere Informationen