"Ordentliche Sessionen" finden vier Mal im Jahr: im Frühling, im Sommer, im Herbst und im Winter statt. Zu Beginn der Wintersession werden immer die neuen Präsidentinnen und Präsidenten der beiden Räte gewählt.
Manchmal sollten während einer Session so viele Geschäfte beraten werden, dass sie in dieser Zeit kaum zu schaffen sind. Dann kann eine zusätzliche Session abgehalten werden, die "Sondersession" genannt wird. Jeder Rat kann selber entscheiden, ob er eine Sondersession braucht.
National- und Ständerat können in dringenden Fällen auch eine "ausserordentliche Session" einberufen. Bereits ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können eine ausserordentliche Session verlangen.