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Spielanleitung

Vorbereitung durch die Lehrkraft

  • Die Klasse wird in drei Kommissionen aufgeteilt.

  • Auf www.juniorparl.ch finden Sie verschiedene Themen, welche sich auf bestehende Verfassungsartikel beziehen. Jede Kommission muss ein Thema wählen und dazu einen eigenen Lösungsvorschlag formulieren. Wichtig ist, die Vor- und Nachteile eines Vorschlags sorgfältig abzuwägen und sie dahingehend zu prüfen, ob er in der Abstimmung vor der ganzen Klasse Chancen auf Erfolg hat.

  • Jede Kommission muss eine/n Sitzungsleiter/in, eine/n Protokollführer/in, eine/n Kommissionssprecher/in und eine/n Mediensprecher/in bestimmen.

  • Der oder die Sitzungsleiter/in ist dafür verantwortlich, dass sich die Kommissionsmitglieder regelmässig zu vorbereitenden Sitzungen treffen und dass die Sitzungen zu einem Resultat führen. Der oder die Protokollführer/in schreibt bei allen Sitzungen mit und hält die wichtigsten Überlegungen und Entscheide fest. Er oder sie verfasst am Ende ein Beschlussprotokoll, das den Gesetzesentwurf enthält. Die ganze Kommission soll sich dazu äussern. Der oder die Kommissionssprecher/in ist jedoch die Hauptansprechperson, wenn es darum geht, den Lösungsvorschlag in Bern zu präsentieren. Der oder die Mediensprecher/in tritt nach dem Spiel vor die Kamera und erklärt, wie die Abstimmung ausgegangen ist. Dazu gehört auch eine kurze Einschätzung: Welcher Eindruck bleibt nach der Debatte? Ist das Resultat wunschgemäss eingetroffen? (Es handelt sich um ein Spielelement. Es sind keine echten Medien anwesend.)

  • Die Lehrperson teilt den Parlamentsdiensten unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!mindestens eine Woche vor dem Besuch des Spiels die Lösungsvorschläge der Kommissionen mit.

Die Arbeit der Schülerinnen und Schüler

  • Um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, müssen sich die Kommissionsmitglieder zunächst über das Vorgehen einig werden. Sie legen z.B. drei Kommissionssitzungen fest, die im Abstand von einer Woche stattfinden.

  • Vor der ersten Sitzungist eine gründliche Einarbeitung ins Thema nötig. Bei allen Themen sind Webseiten angegeben, auf denen weiterführende Informationen zu finden sind. Schauen Sie sich ebenfalls die angegebenen Verfassungsartikel an. In der Sitzung wird die Aufgabe mit der ganzen Kommission besprochen.

  • Vor der zweiten Sitzungmacht sich jedes Kommissionsmitglied Gedanken zu möglichen Lösungsansätzen und überlegt sich, was für oder gegen den Lösungsvorschlag spricht. In der Sitzung werden alle Lösungsansätze und Argumente zusammengetragen und diskutiert.

  • Vor der dritten Sitzung legt sich jedes Kommissionsmitglied auf eine Meinung fest und entscheidet sich für eine Lösung. In der Sitzung einigt sich die Kommission auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag (z.B. per Abstimmung). Der oder die Protokollführer/in hält die beschlossene Lösung schriftlich fest. Niedergeschrieben werden auch die drei wichtigsten Argumente, die für diese Lösung sprechen.

  • Jede Kommission verteilt ihren Lösungsvorschlag mit den drei wichtigsten Argumenten an die übrigen Klassenkameradinnen und -kameraden. Damit haben diese die Gelegenheit, Argumente für oder gegen den Vorschlag für die Diskussion im Parlament zu sammeln

Die Debatte im Plenum

  • Die Klasse wird nach der Führung von einer Spielleiterin oder einem Spielleiter im Nationalratssaal empfangen. Diese/r moderiert die Debatte und sorgt - wie die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident im richtigen Parlament - dafür, dass die Redezeiten eingehalten werden.

  • Der oder die erste Sprecher/in trägt den Lösungsvorschlag seiner/ihrer Kommission vor.

  • Anschliessend können Mitschülerinnen und Mitschüler, die nicht in dieser Kommission waren, Fragen stellen oder Gegenargumente einbringen. In dieser Diskussion wird sich zeigen, wer gut vorbereitet ist und die kritischen Ratskolleginnen und –kollegen mit guten Argumenten überzeugen kann.

  • Schliesslich stimmt der ganze Rat über Annahme oder Ablehnung des Vorschlags ab. Bei einer Pattsituation (50% dafür, 50% dagegen) fällt die Spielleiterin oder der Spielleiter den Stichentscheid.

  • Die gleiche Vorgehensweise folgt für die Vorschläge der anderen zwei Kommissionen.