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Wie setzt sich das Parlament zusammen?

Das Schweizer Parlament besteht aus zwei sogenannten "Kammern":
Dem Nationalrat und dem Ständerat. Beide Kammern sind einander gleichgestellt. Zusammen bilden sie die "Vereinigte Bundesversammlung".

Der Nationalrat

Der Nationalrat wird auch als "die grosse Kammer" bezeichnet, da er mehr Mitglieder als der Ständerat hat. Er tagt im Nationalratssaal im Bundeshaus in Bern.

Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern, den Nationalrätinnen und Nationalräten. Diese vertreten das Schweizer Volk.

Jeder Kanton darf sich durch mindestens einen Nationalrat vertreten lassen. Dies ist zum Beispiel beim Kanton Appenzell Innerrhoden, der ungefähr 16‘000 Einwohner hat, der Fall. Grundsätzlich gilt: Je mehr Einwohner ein Kanton hat, desto mehr Mitglieder kann er nach Bern ins Bundeshaus senden. So kommt es, dass 26 Mitglieder des Nationalrates aus dem Kanton Bern (fast 1 Million Einwohner) kommen, aber nur ein Mitglied aus dem Kanton Glarus (ca. 40‘000 Einwohner).

Die Mitglieder des Nationalrates sind für vier Jahre (eine sogenannte "Legislatur") gewählt. Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt.

Manchmal kommt es vor, dass ein Mitglied vor Ablauf einer Amtsdauer zurücktreten will oder stirbt. Dann übernimmt automatisch diejenige Person den freigewordenen Sitz im Nationalrat, die bei den Wahlen von den Nichtgewählten das beste Resultat erzielt hatte.

Der Nationalrat wählt jedes Jahr zu Beginn der Wintersession eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Möchtest du wissen, wer zurzeit Nationalratspräsidentin oder Nationalratspräsident ist? Klicke hier.

 

Der Ständerat

Der Ständerat wird auch als "die kleine Kammer" bezeichnet, da er weniger Mitglieder als der Nationalrat hat. Er tagt im Ständeratssaal im Bundeshaus in Bern.

Der Ständerat besteht aus 46 Mitgliedern, den Ständerätinnen und Ständeräten. Sie vertreten die Kantone.

Jeder Kanton wählt zwei Mitglieder in den Ständerat. Eine Ausnahme bilden die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Nidwalden und Obwalden: Sie schicken je nur einen Vertreter oder eine Vertreterin in den Ständerat. Die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner der Kantone spielt dabei keine Rolle: Zürich mit über 1 Million Einwohnern wählt ebenso zwei Räte wie der Kanton Uri, der rund 36'000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt.

Der Ständerat wird alle vier Jahre neu gewählt. Fast alle Kantone wählen ihre Ständeratsmitglieder gleichzeitig mit den Nationalratsmitgliedern. Einzig der Kanton Appenzell Innerrhoden wählt sein Mitglied jeweils im April vor den Nationalratswahlen.

Manchmal kommt es vor, dass ein Mitglied vor Ablauf einer Amtsdauer zurücktreten will oder stirbt. Dann findet in dessen Kanton eine Ersatzwahl statt. Das neu gewählte Ratsmitglied vertritt seinen Kanton dann für den Rest der verbliebenen Amtsdauer.

Der Ständerat wählt jedes Jahr zu Beginn der Wintersession eine Präsidentin oder einen Präsidenten. Möchtest du wissen, wer zurzeit Ständeratspräsidentin oder Ständeratspräsident ist? Klicke hier.

 

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