Im Parlament spielen Parteien eine untergeordnete Rolle. Wichtiger sind im Nationalrat und im Ständerat die "Fraktionen". In einer Fraktion befinden sich Personen, die ähnliche Ansichten und Interessen vertreten. Sie können unterschiedlichen Parteien angehören. Die Fraktionen helfen den Politikerinnen und Politikern, sich eine Meinung für kommende Abstimmungen zu bilden. Bereits fünf Ratsmitglieder können eine neue Fraktion bilden.
Ein Ratsmitglied muss aber nicht unbedingt einer Fraktion angehören. Allerdings können Nationalratsmitglieder, die keiner Fraktion beitreten, in keine Kommission gewählt werden. Aus diesem Grund gehören fast alle Ratsmitglieder einer Fraktion an.